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Explosionsschutz

ATEX

Überall dort, wo brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet, transportiert, gelagert oder damit gearbeitet wird, spielt Sicherheit eine besonders große Rolle.

Um in diesen Bereichen ein möglichst hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, haben die Gesetzgebungen entsprechende Auflagen in Form von Gesetzen, Verordnungen und Normen entwickelt. Diese müssen von den Betrieben umgesetzt werden, denn der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb.

ATEX ist ein weit verbreitetes Synonym für die ATEX-Richtlinien der Europäischen Union.
Die Bezeichnung ATEX leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphères EXplosibles ab.

Der Gefahrenbereich (Gasen, Nebel & Dämpfe) wird in Zonen 0, 1 und 2 unterteilt:
 

  • Zone 0
    Der Bereich, in dem häufig oder über einen längeren Zeitraum, eine explosionsfähige Atmosphäre aus einem Gemisch gefährlicher Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel besteht.
     

  • Zone 1
    Der Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und gefährlichen Stoffen in Form von Gas, Dampf oder Nebel bilden kann.
     

  • Zone 2
    Der Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und gefährlichen Stoffen in Form von Gas, Dampf oder Nebel normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

ATEX Zonen 0, 1 + 2 (Dampf, Gas, Nebel).jpg

Da bei Routine oder in Stresssituationen die verschiedenen Zonen vielfach vergessen gehen, empfiehlt es sich Arbeitsleuchten zu berücksichtigen, welche sämtliche Zonen (0, 1 + 2) abdecken.  

NORDRIDE 5048 ATEX PENLIGHT_Ex Zone 0, 1 +2
ADR Bestimmunge
ADR Bestimmungen

Bei Gefahrentransporte innerhalb der EU und der Schweiz gelten die ADR Bestimmungen (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route).

 

Diese Regelung schreibt die Mitführung einer Handlampe ohne metallischer Oberfläche vor.

Bei Feuer- und Explosionsgefährdeten Transporten wird zusätzlich eine Ex-geschützte Handleuchte vorgeschrieben. Auch hier empfiehlt es sich auf sicher zu gehen, mit einem Produkt welches sämtliche Zonen (0, 1 & 2) erfüllt.

 

PS: Da die Taschenlampe bei einer Kontrolle funktionstüchtig vorzuweisen ist, empfiehlt es sich Ersatzbatterien mitzuführen - welche aber nur im Führerraum oder entfernt in sicherer Umgebung auszuwechseln sind. 

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